Geänderte Fristen ...
Insolvenzrecht
... bei der Antragstellung eines Insolvenzverfahrens.
Unter normalen Umständen besteht gemäß § 69 IO die Verpflichtung innerhalb von 60 Tagen ab Erkennbarkeit der insolvenzrechtlichen Überschuldung einen Insolvenzantrag zu Stellen. Im Zusammenhang mit der COVID-Pandemie wurde diese Frist auf 120 Tage verlängert.